Aktives Wahlrecht - Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Vorarlberg vom 13. Oktober 2019.

Aktiv wahlberechtigt bei der Vorarlberger Landtagswahl 2019 waren grundsätzlich alle Personen, die

  • spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feierten und  
  • am Stichtag (16. Juli 2019)
    • österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger waren,
    • ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Bundeslandes Vorarlberg hatten oder als ehemalige Landesbürgerin/Landesbürger (Auslandsvorarlbergerin/Auslandsvorarlberger) aufgrund eines Antrages in die Wählerkartei aufgenommen worden sind und
    • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt in Vorarlberg ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie bei EU-Wahlen zu.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Wählerkartei:

  • aktueller Hauptwohnsitz im Ausland
  • Verzug ins Ausland liegt nicht mehr als zehn Jahre zurück
  • direkt vor dem Verzug bestand ein Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs

Achtung

Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlberger mussten bis spätestens Freitag, den 16. August 2019, bei jener Gemeinde Vorarlbergs, in der sie den Hauptwohnsitz hatten, bevor sie ins Ausland verzogen sind, einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerkartei stellen – onlinebzw. konnte ein Antragsformular auch herkömmlich direkt bei dieser Gemeinde bezogen werden. Anlässlich einer Wahl wird auf Basis der Wählerkartei das Wählerverzeichnis erstellt.

Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlberger, die im Zuge der Antragstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt die Zusendung der Wahlkarte "abonniert" haben, müssen die Wahlkarte nicht mehr gesondert beantragen. Sie wird Ihnen rund vier Wochen vor der Wahl automatisch zugesendet.

Im Wählerverzeichnis eingetragen

An der Landtagswahl 2019 in Vorarlberg konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren. Dieses wurde von Dienstag, 6. August 2019 bis Freitag, 16. August 2019 in allen Vorarlberger Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Innerhalb dieser Frist konnte jede österreichische Staatsbürgerin/jeder österreichische Staatsbürger, die/der für sich das Wahlrecht in Anspruch nahm, in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und einen Berichtigungsantrag stellen. Ein solcher Antrag war schriftlich oder mündlich möglich und konnte entweder

  • wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter (Antrag auf Streichung) oder
  • wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter (Antrag auf Aufnahme) erfolgen.

Wenn das Ende des Ausschlusses des Wahlrechts wegen einer gerichtlichen Verurteilung in die Zeit nach dem 16. Juli 2019 (Stichtag)gefallen ist, so konnte die betroffene Person bis zum Ende des Einsichtszeitraums die Aufnahme in das Wählerverzeichnis begehren.

Aktuelle Informationen zum Thema "Erfassung der Wahlberechtigten – Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at

Weiterführende Links

Landtagswahl 2019 (Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2019

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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