IDAustria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten IDAustria mit Basisfunktion

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • eine behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion nutzen 
  • einen geeigneten Authentifizierungsfaktor besitzen (SMS-TAN wird nicht unterstützt)
  • die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises griffbereit haben

…können Sie mit dieser Anleitung online auf ID Austria mit Vollfunktion umsteigen.
Es ist kein Behördengang nötig.

Hinweis

Ob Ihre IDAustria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde, können Sie im Web unter „Signaturzertifikatsdaten einsehen“ erkennen. Dieselbe Info sehen Sie auch in der App „Digitales Amt“, indem Sie im Tab „Profil“ den Menüpunkt „Signaturzertifikatsdaten einsehen” öffnen.

Wenn Ihre IDAustria mit Basisfunktion nicht behördlich registriert wurde, folgen Sie bitte der Anleitung IDAustria Registrierung mit IDAustria (Basisfunktion).

Voraussetzungen

Um die IDAustria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

Anmeldung mit SMS-TAN wird nicht mehr unterstützt. 

So kommen Sie zu Ihrer IDAustria

Fall 1: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“
Fall 2: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria im Web

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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