Allgemeines zur elektronischen Zustellung

Die elektronische Zustellung (eZustellung) bietet die Möglichkeit, behördliche Schriftstücke elektronisch abzurufen. Wer sich für die eZustellung registriert, ist für die Versender elektronisch adressierbar und die postalische Zusendung in Papierform entfällt. Ist die Nutzung der elektronischen Zustellung vom Versender der Zustellung noch nicht umgesetzt oder eignet sich die Zustellung nicht für den elektronischen Versand (z.B. Reisepass, Originaldokumente), erfolgt die Zustellung weiterhin postalisch.

Die zentrale Anzeige und Abholung von Zustellungen und Zusendungen erfolgt im angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at bzw. der App "Digitales Amt" in der Anwendung "Mein Postkorb". Das neue E-Government-Angebot "Mein Postkorb" vereinfacht die Registrierung zur elektronischen Zustellung und den Zugang zu den elektronischen Nachrichten. Mit der Registrierung können alle Nachrichten gesammelt an einem Ort eingesehen und abgeholt werden. Der Einstieg in "Mein Postkorb" ist für Bürgerinnen/Bürger im angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at bzw. der App "Digitales Amt" möglich.

Durch das Login mit ID Austria oder EU-Login können auch nachweisliche Zustellungen, die bisher postalisch per RSa oder RSb verschickt wurden, einfach und sicher abgeholt werden. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.

Weiterführende Links

Elektronische Zustellung (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 10. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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