Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Reisepass dringend benötigt 

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Es gibt drei Möglichkeiten, um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:

  • Expresspass: Der Expresspass ist ein normaler Reisepass, der bei der Produktion und der Zustellung (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen) bevorzugt behandelt wird.
  • Ein-Tages-Expresspass: Der Ein-Tages-Expresspass ist ein normaler Reisepass, der am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.
    Ausführliche Informationen zu den Kosten für einen Expresspass bzw. einen Ein-Tages-Expresspass für Personen ab 12 Jahre sowie für Kinder bis 12 Jahre finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
  • Notpass: Für besonders dringende Fälle wird der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip). Ausführliche Informationen zum Thema "Notpass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (z.B.USA, Türkei, Indonesien). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 4a, 17Abs.Passgesetz (PassG)

Letzte Aktualisierung: 9. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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