Auszeichnung, das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kann einem Unternehmen die Auszeichnung verleihen, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) zu führen (z.B. als Kopfaufdruck auf Geschäftspapieren).

Achtung

Die Verwendung des Bundeswappens zur Kennzeichnung von Produkten ist verboten!

Voraussetzungen

  • Gewerbeberechtigung
  • Eintrag im Firmenbuch (→USP)
  • Erwerb von Verdiensten um die österreichische Wirtschaft durch außergewöhnliche Leistungen
  • Im betreffenden Wirtschaftszweig (bundesweit) eine führende und allgemein geachtete Stellung

Fristen

Die Einzahlung dieser Bundesverwaltungsgebühren ist nach Zusendung eines Zahlscheins vorzunehmen.

Nach Einbringung des Ansuchens wird das Begutachtungsverfahren vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eingeleitet.

Zuständige Stelle

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)

Erforderliche Unterlagen

Formloses Ansuchen der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers

Das Ansuchen sollte folgende Angaben enthalten:

  • Abriss der Unternehmensgeschichte
  • Bestehende Gewerbeberechtigung(en)
  • Darstellung jener Tätigkeiten, welche das Unternehmen vorwiegend verrichtet
  • Höhe des Jahresumsatzes und des Beschäftigtenstandes für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der Exportanteil (vom Jahresumsatz)
  • Sonstige Umstände, aus denen das Vorliegen außergewöhnlicher Leistungen abgeleitet wird (z.B. besondere, innovative Leistungen)
  • Aufstellung sämtlicher Adressen, an denen eine Geschäftstätigkeit im Inland stattfindet
  • Handelsauskunft des Kreditschutzverbandes oder Wirtschaftsauskunft der Creditreform über das Unternehmen
  • Aktueller Firmenbuchauszug des Unternehmens

Kosten

Für den Antrag

  • Bundesgebühr: 47,30 Euro

Zusätzlich

  • Beilage: 3,90 Euro von jedem Bogen (jedoch maximal 21,80 Euro je Beilage)
  • Weitere Eingaben: 14,30 Euro Bundesgebühr

Für die Auszeichnungsverleihung

  • Bundesverwaltungsabgabe: 490 Euro

Für das Auszeichnungsdekret

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro

Zusätzliche Informationen

Wenn gewünscht, wird die Verleihung auf Kosten des ausgezeichneten Unternehmens in der Wiener Zeitung (→ WZ) veröffentlicht.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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