Förderungen
Auslaufen der Photovoltaikförderung

Sehr geehrte Bürger:innen,
aufgrund der extrem angespannten Budgetsituation und vor allem auch der explosivartig gestiegenen Anzahl der Förderanträge sehen wir uns gezwungen die Förderung für Photovoltaikanlagen mit 01.12.2022 einzustellen. Die Förderung von Klein-PV-Speichern bleibt in reduzierter Form aufrecht. Die Förderungen von Biomasseheizungen und thermischen Solaranlagen bleiben unverändert.
Derartige Förderungen haben den Zweck, als Starthilfe für bestimmte Entwicklungen zu dienen. Die Photovoltaikförderung gibt es in Markt Hartmannsdorf nun schon seit mehr als zehn Jahren, damit sind wir über den Rahmen von Startsubventionen weit hinaus. Außerdem muss man auch festhalten, dass vor 10 Jahren ein kWp installierte Module ca. 4.800,-- € gekostet haben, heute kosten sie 2.250,-- €.
Diese Förderung wurde aber primär aus Gründen der "Nichtmehrfinanzierbarkeit" zurückgenommen. Es besteht bereits eine beachtliche Wartliste. In den letzten drei Monaten wurden mehr als 60 Anträge eingebracht. Es ist augenscheinlich, dass ein Weiterführen dieser Förderung unsere wirtschaftlichen Möglichkeiten sprengen würde und wir dabei in den Bereich der Fahrlässigkeit kommen würden.
Bis 30.11.2022 mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe Förderrichtlinien) eingebrachte Förderanträge für Photovoltaikanlagen werden auf Basis der bis dahin gültigen Förderrichtlinie abgearbeitet.
Bisher mit unvollständigen Unterlagen eingebrachte und angenommene Anträge erhalten bis 31.12.2022 die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Bis dahin ergänzte Anträge und damit vollständige Förderanträge werden entsprechend der Reihenfolge ihrer Vollständigkeit abgearbeitet und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt. Es kann allerdings sein, dass es bis zur Aufzahlung etwas dauert. Bis 31.12.2022 nicht vollständige Anträge werden ausnahmslos zurückgewiesen.
Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen!
Bgm. Ing. Otmar Hiebaum
Richtlinie für die Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
- gültig ab 01.06.2022
- PV-Förderung beendet mit 30.11.2022
--> Das Antragsformular wird in Kürze in aktualisierter Version zur Verfügung stehen!
Änderungen lt. Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2022:
- die Förderung der PV-Module wir ab 01.12.2022 eingestellt
- bisher eingelangte Anträge werden auf Vollständigkeit geprüft
- Anträge, die bis 31.12.2022 nicht vollständig sind werden ausnahmslos zurück gewiesen
- die Förderung der Stromspeicher bleibt aufrecht, wird jedoch inhaltlich ab 01.12.2022 folgendermaßen geändert:
1. Förderhöhe pro kWh € 100,00 (statt bisher € 200,00)
2. Beihilfenobergrenze der Förderung: € 500,00 (statt bisher € 2.000,00)
3. Gültig für eine Hausnummer