Sporthallen-Abo Wintersaison 2023/24

Aboanfragen:

Einen eventuellen Reservierungswunsch übermitteln Sie bitte per Mail unter Angabe von Name, Adresse, Art (Tennis, Fußball, Turnen, Badminton, etc.). Anschließend erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung mit unserer Bankverbindung. Eine verbindliche Reservierung erfolgt erst bei Einzahlung der Abo-Kosten.

 

Folgende Tarife sind in der Wintersaison 2023/24 gültig:

 

Saison 15.10.2023-14.04.2024             Euro pro Std.
Tennis Abonnement*€  400,00
Gruppen (Fußball, Turnen, etc.) Abonnement*€  700,00
Tennis Einzelstunde€    20,00
Kinderturnen Einzelstunde€    20,00
Gruppen Einzelstunde

€    40,00

Miete/Reinigung Kantine pro Tag€    75,00

 

Auflagen für Einzelstunden- und Abo-Buchungen:

  1. Die Sporthalle ist ausschließlich zur Ausübung von Sport vorgesehen!
    D.h.: In der Sporthalle darf nur geturnt und gespielt (z.B. Fußball, Handball, Volleyball, Basketball, etc.), sprich „Sport betrieben“ werden.
  2. Minderjährige Kinder dürfen niemals alleine in der Halle anwesend sein, sondern es muss immer eine erwachsene Aufsichtsperson in der Halle anwesend sein, welche bei eventuellen Unfällen die Verantwortung trägt und persönlich haftet! Die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf übernimmt KEINERLEI Haftung für Schäden und Verletzungen!
  3. Es dürfen ohne Anwesenheit und Anleitung einer fachkundigen Person (Sportlehrer, Trainer etc.) keinerlei Geräte aus dem Gerätelager benützt werden. In einem solchen Fall ist VOR der Nutzung zu den Öffnungszeiten des GemeindeServiceZentrums der Name und die Qualifikation der fachkundigen Person bekannt zu geben bzw. nachzuweisen. Dasselbe gilt auch für Turngeräte, welche fix in der Sporthalle montiert sind (z.B. Seile, Ringe, Kletterstangen, etc.)
  4. In der Sporthalle, in den Umkleidekabinen sowie in sämtlichen Nebenräumen dürfen weder Speisen noch Getränke (außer Wasser) verabreicht bzw. konsumiert werden.
    Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in der Theke (Foyer am Haupteingang) möglich. Wird diese nicht gebucht, ist keinerlei Verpflegung im Sporthallengebäude möglich, sondern es ist ein entsprechendes Lokal aufzusuchen. Erfolgt keine Buchung der Theke, werden die Türen zu diesem Raum (Theke) versperrt. Lediglich der Fluchtweg von der Halle über den Thekenraum ins Freie bleibt möglich.
  5. Wird der Thekenraum trotz Nichtbuchung genutzt, wird der jeweils gültige Mietbetrag mit einem 25 %-igen Zuschlag nachverrechnet.
  6. Die Galerie kann nicht gebucht werden und darf auch nicht benützt werden. Diese sind rein für Turniere und Veranstaltungen vorgesehen.
  7. Nach Ablauf der gekauften Mietzeit ist das Sporthallengebäude sowie der Bereich um die Sporthalle (inkl. Spielplatz) in einem ordentlichen Zustand zu verlassen und das Licht in der Halle und der Theke (wenn gebucht) ist abzuschalten. Das Licht der Nebenräume erlischt selbstständig (Bewegungsmelder).
  8. Die Reinigungskraft übernimmt die Reinigung und Desinfektion in normalem Ausmaß. Zusätzlicher Aufwand wegen übermäßiger Verschmutzungen wird nachverrechnet.
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