Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2019

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Vorarlberg vom 13. Oktober 2019.

Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2019 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründungbei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen war. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeindebzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern deren/dessen ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2019 war auf folgende Arten möglich:

  • mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 9. Oktober 2019
  • schriftlich (per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 9. Oktober 2019
    • bis Freitag, 11. Oktober 2019, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2019, 12.00 Uhr

Wahlkarten wurden ab Mitte September 2019 ausgestellt und versendet!

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste beim Gemeindeamt spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2019, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schloss.

AM Wahltag (Sonntag, 13. Oktober 2019)

Achtung

Nicht jedes Wahllokal war ein Wahlkartenlokal. Die Gemeindewahlbehörde hatte mindestens einen Wahlsprengel zu bestimmen, in dem Wahlkartenwähler ihr Wahlrecht ausüben konnten. 

  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkartein jedem Wahllokal im Land während der Wahlzeiten abgeben.
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte in einem beliebigen Wahlkartenlokal in Vorarlberg oder vor der Sprengelwahlbehörde (in jenem Wahlsprengel, dem jemand aufgrund der Eintragung im abgeschlossenen Wählerverzeichnis angehört).
    • Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) mitbringen
    • Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben (Wahlkarte zuvor Wahlkuvert und Stimmzettel entnehmen); Wahlleiterin/Wahlleiter übergab Wahlkuvert und Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern aus anderen Wahlbezirken zusätzlich einen verschließbaren Briefumschlag
    • In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen. Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern aus anderen Wahlbezirken legten das Wahlkuvert in den Briefumschlag, den sie verschlossen; anschließend Wahlkuvert bzw. verschlossenen Briefumschlag entweder selbst ungeöffnet in die Wahlurne legen oder der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben, um dieses/diesen ungeöffnet in Wahlurne zu legen.
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei Gehunfähigkeit.

Achtung

Wer sich eine Wahlkarte ausstellen hat lassen, benötigte diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal! Für eine verlorene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden. Unbrauchbare Wahlkarten konnten an die Gemeinde retourniert werden, wenn sie noch nicht zugeklebt und die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben worden war. Die Gemeinde hatte dann für diese ein Duplikat auszustellen.

Die Wahl erfolgte nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Körper- oder schwer sehbehinderten Menschen, die fremder Hilfe bedürfen, war es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Begleitperson, die sie selbst auswählen konnten, führen und helfen zu lassen.

Weitere Informationen zu Wahlgrundsätzen, WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2019 (Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2019

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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