Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Schengenstaaten

Der Schengen-Raum umfasst derzeit neben Österreich die folgenden EU-Staaten sowie drei weitere EWR-Staaten und die Schweiz:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

sowie – außerhalb der EU

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Achtung

Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zu den Schengenstaaten.

Das Schengen-Abkommen wurde im Juni 1985 ins Leben gerufen und regelt eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der beigetretenen Länder. Die Kontrollen an den Grenzen der Schengen-Staaten wurden aufgehoben und es kam zu einer verstärkten Sicherung der Grenzen zu den Drittstaaten. Dieser Umstand erforderte auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz aller Schengen-Staaten.

Zusätzlich wurde 1995 das Schengener Informationssystem (SIS) eingeführt, um die reibungslose Kooperation und Koordination zwischen den Behörden zu ermöglichen. Das SIS ist ein digitales Netzwerk, mit dem Informationen über gesuchte Personen und gestohlene Gegenstände und Fahrzeuge gesammelt werden.

Das österreichische Bundesministerium für Inneres betreibt als Datenanwendung den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N.SIS). In dieser Datenanwendung werden Daten von Betroffenen verarbeitet, die für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltstitel oder die Grenzkontrolle bei der Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind.

Darunter fallen etwa

  • österreichische Aufenthaltsverbote oder
  • bestehende Ausschreibungen zur Verhaftung sowie Meldungen über gestohlene Güter (z.B.Pkw) und verlorene Dokumente.
  • Es werden auch Daten der Behörden anderer Schengen-Mitgliedstaaten übermittelt, die für die Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind, wie z.B. ein von einer belgischen Behörde verhängtes Aufenthaltsverbot.

Ausführliche Informationen zum Thema "Schengener Übereinkommen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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