Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen
Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.
Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- · eine Geburtsurkunde
- · einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung
Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.
Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:
- · den alten Reisepass bzw. Personalausweis
- · die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.
Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.
AMS.help Ombudsstellen
Das Arbeitsmarktservice stellt für jedes Bundesland Ombudsstellen für Fragen und Feedback zur Verfügung.
Kontakt
Name | Kontaktdaten | Informationen zur Ombudsstelle |
---|---|---|
AMS Burgenland | Permayerstraße 10 7000 Eisenstadt Telefon: +43 50 904 140 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Burgenland |
AMS Kärnten | Rudolfsbahngürtel 42 9021 Klagenfurt Telefon: +43 50 904 240 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Kärnten |
AMS Niederösterreich | Hohenstaufengasse 2 1010 Wien Telefon: +43 50 904 340 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Niederösterreich |
AMS Oberösterreich | Europaplatz 9 4021 Linz Telefon: +43 50 904 440 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Oberösterreich |
AMS Salzburg | Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Telefon: +43 50 904 540 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Salzburg |
AMS Steiermark | Babenbergerstraße 33 8020 Graz Telefon: +43 50 904 640 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Steiermark |
AMS Tirol | Amraser Straße 8 6020 Innsbruck Telefon: +43 50 904 740 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Tirol |
AMS Vorarlberg | Rheinstraße 33 6901 Bregenz Telefon: +43 50 904 840 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Vorarlberg |
AMS Wien | Ungargasse 37 1030 Wien Telefon: +43 50 904 940 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Wien |
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