Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

AMS.help Ombudsstellen

Das Arbeitsmarktservice stellt für jedes Bundesland Ombudsstellen für Fragen und Feedback zur Verfügung.

Kontakt

Diese Tabelle listet alle AMS.help Ombudsstellen, geordnet nach Bundesländern, auf.
NameKontaktdaten Informationen zur Ombudsstelle
AMS Burgenland Permayerstraße 10
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 50 904 140
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Burgenland 
AMS Kärnten Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt
Telefon: +43 50 904 240
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Kärnten
AMS Niederösterreich Hohenstaufengasse 2
1010 Wien
Telefon: +43 50 904 340
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Niederösterreich
AMS Oberösterreich Europaplatz 9
4021 Linz
Telefon: +43 50 904 440 
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Oberösterreich
AMS Salzburg Auerspergstraße 67a
5020 Salzburg
Telefon: +43 50 904 540 
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Salzburg
AMS Steiermark  Babenbergerstraße 33
8020 Graz
Telefon: +43 50 904 640 
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Steiermark  
AMS Tirol Amraser Straße 8
6020 Innsbruck
Telefon: +43 50 904 740
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Tirol
AMS Vorarlberg Rheinstraße 33
6901 Bregenz
Telefon: +43 50 904 840
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Vorarlberg
AMS Wien Ungargasse 37
1030 Wien
Telefon: +43 50 904 940
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Wien
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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