Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Allgemeines zum Identitätsausweis

Allgemeine Informationen

Hinweis

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Der Identitätsausweis für österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger wird dem internationalen Standard bei Identitätsdokumenten entsprechend als Plastikkarte im Format der Scheckkarte, Kreditkarte, Kundenkarte usw. ausgegeben. Dieser Ausweis ist mit modernsten, fälschungssicheren Methoden hergestellt und aufgrund seines Materials besonders langlebig und widerstandsfähig.

Das Format des Identitätsausweises hat den Vorteil, dass die Staatsbürgerin/der Staatsbürger den Ausweis jederzeit bei sich führen kann und sich damit gegenüber Behörden, Sicherheitsorganen und im privaten Bereich ausweisen kann.

Achtung

Der Identitätsausweis gilt als Ausweisdokument innerhalb des Landes, stellt jedoch keinen Passersatz dar, wie der Personalausweis.

Ausführliche Informationen zum Thema "Neuausstellung eines Identitätsausweises" (z.B. erforderliche Unterlagen, Kosten etc.) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Fristen

Der Identitätsausweis hat kein "gilt bis"-Datum. Er wird nur dann ungültig, wenn Sie am Lichtbild nicht mehr eindeutig erkennbar sind, sich Ihre Personendaten geändert haben oder die Eintragungen oder die Unterschrift am Ausweis nicht mehr lesbar sind.

Zuständige Stelle

Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

Rechtsgrundlagen

§ 35aSicherheitspolizeigesetz (SPG)

Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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