Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen
Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.
Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- · eine Geburtsurkunde
- · einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung
Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.
Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:
- · den alten Reisepass bzw. Personalausweis
- · die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.
Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.
Grenzüberschreitende Mitnahme von Schusswaffen
- Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise
- Mitbringen einer Schusswaffe nach Österreich aus einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein im Rahmen einer Reise
- (Dauerhaftes) Verbringen von Schusswaffen innerhalb der EU
- Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen (aus bzw. in Drittstaaten)
Aktuelle Informationen über die grenzüberschreitende Mitnahme von Schusswaffen, Mitnahme aus Österreich, Mitbringen nach Österreich, (dauerhaftes) Verbringen von Schusswaffen innerhalb der EU etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion