Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Leben in der Gemeinde

Welche Regeln des Zusammenlebens muss ich in meiner Gemeinde besonders beachten?

Das Leben in der Gemeinde bzw. in der Stadt und die Ausübung von Freizeitaktivitäten werden von vielen verschiedenen rechtlichen Regelungen bestimmt. Da es nicht immer einfach ist herauszufinden, was beim Zusammenleben zu beachten ist, werden die wichtigsten Bestimmungen für Ihre Gemeinde bzw. Stadt im Thema "Leben in der Gemeinde" zusammengefasst und in bürgerfreundlicher, verständlicher Form präsentiert. Darüber hinaus werden Ihnen wichtige Informationen zu Ihrer Gemeinde bzw. Stadt geliefert, die Ihnen den Alltag erleichtern können.

Umfasst sind beispielsweise zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen oder andere Arbeiten, Regeln für das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, die Pflicht zur Schneeräumung und die Streupflicht, Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie der Maulkorb- und Leinenzwang und die Pflicht zur Entfernung von Hundekot, Informationen zum Abfall in der Gemeinde bzw. Stadt und die wichtigsten Kontaktdaten zu Ihrer Heimatgemeinde bzw. Heimatstadt, damit Sie bei Fragen auf einfachem Wege Kontakt mit dieser aufnehmen können.

Im Folgenden finden sich – nach Bundesländern gegliedert – Informationen zu den genannten Themen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Dieses Thema wird sukzessive erweitert.

Anleitung

Wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abgerufen werden. Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand2019 oder 2021 (bei jeder Gemeinde bzw. Stadt angeführt). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen für EU-Bürger

Mit dem Single Digital Gateway verfolgt die EU das Ziel, digitale öffentliche Informationen und Dienste in allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen. Über das EU-Portal "Your Europe" werden nationale Informationen und elektronische Verfahren einzelner Mitgliedstaaten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger und Unternehmen einfach und unbürokratisch auf Unionsebene zugänglich gemacht. Die für österreichische Städte und Gemeinden relevanten Informationen sind unter Informationen für EU-Bürger zu finden.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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