Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Meldewesen

Online-Services

Wohnsitz ändern

Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen:

  • An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
  • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen.

Voraussetzung für die Nutzung sind:

Hinweis: Dieses Service wird im neuen Design von oesterreich.gv.at dargestellt. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Informationsseite.

Achtung

  • Bei missbräuchlicher Verwendung dieses Services droht eine Verwaltungsstrafe.
  • Eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B.Kfz-Zulassung, Personenstandsregister, ORF-Beitrag, usw.

Weitere Online-Services

Digitale Amtsservices auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (bmi.gv.at) zum Thema "Meldewesen" (kostenpflichtig):

Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um Ihren Umzug sowie Meldepflicht, Adressänderungen, Sonderurlaub, Umzug ins Ausland und mehr.

Nach Oben