Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Lenkberechtigung – Verzicht

Allgemeine Informationen

Sie können jederzeit freiwillig auf Ihre Lenkberechtigung oder auf einzelne Lenkberechtigungsklassen verzichten.

Fristen

Innerhalb von 18 Monaten nach einem Verzicht kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne eine erneute praktische Fahrprüfung machen zu müssen. Wird der Antrag nach 18 Monaten gestellt, muss die praktische Fahrprüfung absolviert werden – eine Fahrschulausbildung ist nicht mehr notwendig.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

Verfahrensablauf

Sie müssen eine Erklärung auf Verzicht der Lenkberechtigung für alle oder einzelne Ihnen erteilte Klassen der Lenkberechtigung abgeben. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Falls Sie auf die Lenkberechtigung aller erteilter Klassen verzichten, wird der Führerschein eingezogen oder entwertet.

Wenn Sie nur auf einzelne Klassen verzichten, wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie haben folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

  • Der alte Führerschein wird abgegeben
    Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr (mit Zahlschein oder direkt bei der Behörde) wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Der alte Führerschein wird behalten
    Nach Bezahlung der Gebühr (mit Zahlschein oder direkt bei der Behörde) kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

  • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
  • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Innerhalb Österreichs

Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Bei Verzicht auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung:

  • Duplikatausstellung: 49,50 Euro

Rechtsgrundlagen

§§ 10 und 27Führerscheingesetz (FSG)

Zum Formular

Verzicht auf die Lenkberechtigung/einzelne Klassen der Lenkberechtigung

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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