Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Verhältniswahlrecht

Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.

Ziel des Verhältniswahlrechts ist, die Mandate verhältnismäßig nach der Verteilung der Wählerstimmen zu vergeben. Dabei werden zunächst alle Wählerstimmen zusammengezählt und anschließend berechnet, wie viele Mandate die einzelnen Parteien erhalten. Durch das Verfahren soll allen politischen Kräften von zahlenmäßig erheblicher Bedeutung Sitze im Parlament gesichert werden.

In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Um eine zu starke Zersplitterung der Parteienlandschaft zu verhindern, gilt für Nationalratswahlen eine Mindestgrenze für die Zuweisung eines Mandates: Sofern eine wahlwerbende Partei nicht in einem Regionalwahlkreis ein Mandat ("Grundmandat") erzielt, muss sie mindestens vier Prozent der in ganz Österreich abgegebenen Stimmen erzielen, um Mandate zu erhalten.

Ausführliche Informationen zum Thema "Mehrheitswahlrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Wahlen ( Österreichisches Parlament)

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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