Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Stichtag

In Wahlausschreibungen wird neben dem Wahltag auch der Stichtag für die jeweilige Wahl angegeben. Nach dem Stichtag richten sich verschiedene Fristen für das Wahlverfahren. Er liegt üblicherweise mehrere Wochen vor dem Wahltag.

So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in einer Gemeinde nach der Anzahl der Bürgerinnen/Bürger, die am Stichtag in der jeweiligen Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.

Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Auch für die Durchführung von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen wird ein Stichtag bestimmt.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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