Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Zentrales Vereinsregister (ZVR)

Das Zentrale Vereinsregister (ZVR) ist ein beim Bundesministerium für Inneres eingerichtetes öffentliches Register, in dem alle österreichischen Vereine eingetragen sind. Gespeichert sind darin beispielsweise das Entstehungsdatum des Vereins, der Sitz, die Zustelladresse, die Namen der organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertreter etc. Jedem Verein wird eine Zahl zugewiesen, die ZVR-Zahl.

Jede Bürgerin/jeder Bürger kann über die Daten eines bestimmten Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, Auskunft verlangen. Eine solche Vereinsregisterabfrage kann gebührenfrei online auf den Seiten des BMI durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Vereine" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Online-Vereinsregisterabfrage (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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