Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Fütterung und Pflege von Hunden

Folgende Punkte sind bei der Fütterung und Pflege eines Hundes zu erfüllen:

  • Wasser in ausreichender Menge und Qualität muss dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit zur Verfügung stehen.
  • Der Hund muss mit geeignetem Futter ausreichend versorgt werden.
  • Der Hund muss regelmäßig, seiner Rasse entsprechend gepflegt werden.
  • Für die Gesundheit des Hundes ist Sorge zu tragen.
  • Bleibt der Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug, ist für ausreichend Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
  • Der Aufenthaltsbereich des Hundes muss sauber und frei von Ungeziefer gehalten werden. Hundekot ist täglich zu entfernen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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