Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen
Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.
Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- · eine Geburtsurkunde
- · einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung
Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.
Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:
- · den alten Reisepass bzw. Personalausweis
- · die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.
Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.
Listenhunde (sogenannte Kampfhunde)
- Allgemeines zur Haltung von Listenhunden
- Haltung von Listenhunden im Burgenland
- Haltung von Listenhunden in Kärnten
- Haltung von Listenhunden in Niederösterreich
- Haltung von Listenhunden in Oberösterreich
- Haltung von Listenhunden in Salzburg
- Haltung von Listenhunden in der Steiermark
- Haltung von Listenhunden in Tirol
- Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg
- Haltung von Listenhunden in Wien
Aktuelle Informationen über die Haltung von Listenhunden bzw. "Kampfhunden" in Österreich, "auffällige" Hunde, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion