Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Neues Kennzeichen bei Verlust oder Diebstahl

Allgemeine Informationen

Nach Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln können Ihnen von der Zulassungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Kennzeichentafeln zugewiesen werden.

In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Voraussetzungen

Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlustanzeige oder eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

Fristen

Die neuen Kennzeichentafeln sollten innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit Kennzeichentafeln.

Wurde eine Kennzeichentafel verloren, darf das dazugehörige Kennzeichen erst ein Jahr nach der Verlustanzeige wieder zugewiesen werden. Im Falle eines Diebstahles von Kennzeichentafeln ist eine Zuweisung dieses Kennzeichens frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen möglich.

Achtung

Wurde nur eine von zwei Kennzeichentafeln verloren oder gestohlen, muss die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitgebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Diebstahls- oder Verlustanzeige
  • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
  • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bei Vertretung:Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)

Kosten

  • Begutachtungsplakette: 2,30 Euro
  • Kennzeichentafeln:
    • Pkw und Lkw: 23 Euro
    • Motorrad: 13 Euro
    • Motorfahrrad: 8,50 Euro
    • Anhänger: 11,50 Euro
    • Zugmaschine: 11,50 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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