Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Übungsfahrten – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

Allgemeine Informationen

Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" ("L") gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürgerin Österreich.

Voraussetzungen

  • Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
  • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen
  • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
  • Ärztliches Gutachten

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

Verfahrensablauf

In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

Spätestens bei der Theorieprüfung:

  • Ein Foto (Hochformat 35 mmx 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe Kurs

Kosten

Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

Zusätzliche Informationen

Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule  begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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