Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen
Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.
Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- · eine Geburtsurkunde
- · einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung
Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.
Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:
- · den alten Reisepass bzw. Personalausweis
- · die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.
Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.
Verwaltungsgericht Wien
Dem Verwaltungsgericht Wien obliegt die Kontrolle verwaltungsbehördlicher Bescheide und unmittelbarer Befehls- und Zwangsakte im Wege der Bescheid-, der Maßnahmen- und der Säumnisbeschwerde. Weiters entscheidet das Verwaltungsgericht Wien in Vergabeangelegenheiten.
Präsidium
Präsident: Dr. Dieter Kolonovits
Vizepräsidentin: Mag. Beatrix Hornschall
Adresse
Verwaltungsgericht Wien
Muthgasse 62, Riegel C, 1. Stock, Zi. C 1.05
1190 Wien
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-38500
Fax: +43 1 4000-9938529
E-Mail: post@vgw.wien.gv.at
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Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien (VGWG) – LGBl. 83/2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion