Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

EU - Europäische Union

Die Europäische Union (EU) wurde im Jahr 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt und ist eine wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 27 demokratischen europäischen Staaten. Die EU verfügt über eigene Organe, welche die EU lenken und ihre Rechtsvorschriften erlassen. Durch verschiedene Reformverträge, zuletzt Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde die Struktur der EU verändert sowie Kompetenzen und Organe ausgebaut.

Die EU-Mitgliedstaaten sind:

  • Belgien
  • Bulgarien¹*
  • Dänemark*
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland²
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen*
  • Portugal
  • Rumänien¹*
  • Schweden*
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien*
  • Ungarn*
  • Zypern¹

Früherer EU-Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (von 1973 bis 31. Jänner 2020)

Nicht alle Mitglieder der Europäischen Union sind Mitglieder der Euro-Zone bzw.Schengenstaaten.

¹ Diese Staaten sind noch keine vollwertigen Mitglieder der Schengenzone.

² Diese Staaten sind keine Mitglieder der Schengenzone.

* Diese Staaten sind keine Mitglieder der Euro-Zone.

Weiterführende Informationen zum Thema "Die EU" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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