Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Mindestanforderungen für die Haltung von Gerbils

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Gerbils folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

  • Gerbils sind gruppenweise in Familiengruppen oder gleichgeschlechtlichen Gruppen zu halten.
  • Die Käfiggröße pro Tier muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe), die Terrariengröße mindestens 80 x 50 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
  • Gerbils muss Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 10 cm und ein Sandbad angeboten werden.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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