Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) – Antrag

Allgemeine Informationen

Als Lenkerinnen/Lenker im Fahrdienst des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw (Taxi) (Taxilenkerinnen/Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) besitzen. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Lenkberechtigung für die Klasse B
  • Außerhalb der Probezeit
  • Bei erstmaliger Ausstellung: Nachweis, dass mindestens ein Jahr vor Antragstellung regelmäßig Kraftwagen (ausgenommen Zugmaschinen) gelenkt wurden
  • Körperliche Leistungsfähigkeit (insbesondere im Hinblick auf Gepäckverladung und Unterstützung körperlich behinderter Fahrgäste)
  • Vertrauenswürdigkeit (Nachweis für die letzten fünf Jahre)
  • Zeugnis über die Taxiprüfung
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Ausmaß von mindestens sechs Stunden

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Die nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:

Verfahrensablauf

Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags aus.

Erforderliche Unterlagen

  • (Formloser) Antrag auf Ausstellung eines Ausweises für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi)
  • Kopie des Führerscheins
  • Zeugnis über die Taxiprüfung

Kosten

  • Antragsgebühr: 40 Euro
  • Erledigungsgebühr: 30 Euro
  • Wurde kein Ausweis ausgestellt (weil das Ansuchen ab- bzw. zurückgewiesen wurde) und wurde eine Vorauszahlung der Erledigungsgebühr eingehoben, kann die Antragstellerin/der Antragsteller die Rückzahlung der Vorauszahlung beim Finanzamt Österreich (→ BMF) (Dienststelle Sonderzuständigkeiten) beantragen.

Rechtsgrundlagen

Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

Letzte Aktualisierung: 11. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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