Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Meldezettel

Der "alte" Meldezettel wurde durch die Meldebestätigung ersetzt.

Der Meldezettel bezeichnet heute auschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldungbzw.Abmeldung oder Ummeldung.

Hinweis

Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
  • ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
  • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
  • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
  • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
  • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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