Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Online-Terminvereinbarung (BMI)

Terminbestätigung mit automatischer Erinnerung bei Behörden des Bundesministeriums für Inneres (BMI) für alle Verwaltungsangelegenheiten erhalten

Sie erhalten die Möglichkeit, einen Termin für Ihre Angelegenheit bei der Behörde des BMI zu buchen. Eine diesbezügliche Bestätigung wird Ihnen nach Abschluss der Buchung angezeigt bzw. an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Im Hinweis "Datenschutzinformation" im jeweiligen Anmeldeformular finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO.

QR Verwaltungsangelegenheiten

Sicherheits- und verkehrspolizeiliche Angelegenheiten

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:

Strafregisterbescheinigung, Identitätsausweis, ID-Austria, Waffenamt, Führerscheinangelegenheiten, Vereinsangelegenheiten, Strafamts- und Strafvollzugsangelegenheiten, Pyrotechnik, Visa-Themen, Amtsärztin/Amtsarzt, Veranstaltungen

QR Verpflichtungserklaerung

Fremden- und grenzpolizeiliche Angelegenheiten

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:

Verpflichtungserklärung für Privat-, Firmen- und Vereinseinladungen

QR Fremdenrecht

Fremdenrechtliche Angelegenheiten

Termine können beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gebucht werden für:

Ausstellung von Konventions- und Fremdenpässen

QR E-Card

Fotoerfassung für eCard

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden, wenn Fremde ein Foto für die eCard benötigen.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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