Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Allgemeines zur Haltung

Bei der Haltung von Kleinnagern sind neben den speziellen Haltungsanforderungen der einzelnen Tierarten folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Den Tieren muss ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen.
  • Die Käfige müssen rechteckig sein.
  • Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängenbleiben der darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist.
  • Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind.
  • Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten.
  • Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein.
  • Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.
  • Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können.
  • Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.
  • Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.
  • Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten.
  • Werden Tiere in Käfigen gehalten, muss ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs ermöglicht werden.
  • Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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