Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Evangelische Trauung

Allgemeine Informationen

In den evangelischen Kirchen gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

Hinweis

Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Fristen

Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

Zuständige Stelle

Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

Erforderliche Unterlagen

  • Taufschein bzw. die Bestätigung der Religionsgemeinschaft
  • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
  • Bei bestehender Vorehe:

Zusätzliche Informationen

In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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