Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

IDAustria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion)

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • die AppDigitales Amt“ nutzen und dort bereits mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion angemeldet sind
  • ein aktuelles Passfoto und einen Lichtbildausweis bereitstellen können

…können Sie eine Registrierungsbehörde besuchen, um direkt eine ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten. Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, ein aktuelles Passfoto und einen Lichtbildausweis mit. 

Hinweis

Zusätzlich zu dem hier dargestellten Registrierungsprozess gibt es einen Online-Umstieg von behördlich registrierter IDAustria mit Basisfunktion auf IDAustria mit Vollfunktion. Dabei entfällt für Nutzerinnen/Nutzer, deren IDAustria mit Basisfunktion von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), der persönliche Behördenweg für die Registrierung der IDAustria.

Voraussetzungen

Um die IDAustria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

Technische Voraussetzungen:

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.

So kommen Sie zu Ihrer IDAustria

  1. Melden Sie sich mit Ihrer IDAustria mit Basisfunktion in der AppDigitales Amt“ an.
    Hinweis: Wenn Sie sich mit einer Handy-Signatur anmelden, wird diese im Zuge einer Anmeldung auf ID Austria mit Basisfunktion umgestellt.
    Falls Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde so wird Ihnen hier die Option geboten, direkt auf die Vollfunktion der ID Austria aufzuwerten, indem Sie Ihre Ausweisnummer eingeben. Wechseln Sie dazu zur Anleitung ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion.
    Hinweis: Es ist die aktuellste Version der App „Digitales Amt" erforderlich.
  2. Besuchen Sie eine Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung. Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um die ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten.
    Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren amtlichen Lichtbildausweis und ein aktuelles Passfoto mit.
    Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
  3. Die Behörde schickt vor Ort ein Einmalkennwort („TAN“) an Ihre AppDigitales Amt“.
  4. Öffnen Sie die AppDigitales Amt“ und teilen Sie die dort empfangene TAN der Behördenmitarbeiterin/dem Behördenmitarbeiter mit. Sie können diese auch manuell abrufen, indem Sie auf das Symbol „Profil“ (in der Tab- Leiste unten) klicken und dort „TAN abfragen (bei Behörde)“ wählen. Falls das Symbol „Profil“ nicht angeboten wird so klicken Sie das Symbol „Anmelden“ und wählen dort „Offene Signaturen“ aus.
  5. Lesen und akzeptieren Sie die erforderlichen Zustimmungen (Signaturvertrag, AGB, Datenschutzmitteilung).
  6. Zum Abschluss der ID Austria-Registrierung geben Sie Ihr Signatur-Passwort ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
    Hinweis: Die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) muss auf Ihrem Smartphone aktiviert sein.
  7. Ihre ID Austria mit Vollfunktion ist nun mit der AppDigitales Amt“ verknüpft.

Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre IDAustria einsatzbereit.

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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