Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Pocketbikes/Pocketquads

Allgemeines

Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cmx 50 cmx 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

Benützung

Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

Alter

Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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