Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Niederösterreichische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw.Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. im Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der niederösterreichischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
KrankenhausStandesamtliche Leistung
Landesklinikum Amstetten
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Hainburg an der Donau
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Horn
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Klosterneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Korneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Universitätsklinikum Krems an der Donau
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Vereinbarung): 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Im Zuge der Geburtsbeurkundung wird automatisch das zuständige Finanzamt (Familienbeihilfe) und die Österreichische Gesundheitskasse über die Geburt informiert.
  • Bei unehelichen Kindern wird auch im Geburtsstandesamt die gemeinsame Obsorgeerklärung der Eltern für das Kind erstellt und automatisch an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Landesklinikum Lilienfeld
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Eltern erhalten im Krankenhaus zwei Merkblätter
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus eingescannt und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Melk
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mistelbach
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mödling
  • Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus (Babypoint) vorhanden
  • Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys müssen mitgebracht werden
  • Folgende Unterlagen können direkt im Babypoint angefordert werden:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Nähere Informationen zum Babypoint
Landesklinikum Neunkirchen
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Scheibbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Verheiratete Paare, bei denen kein zwingender Kontakt mit dem Standesamt erforderlich ist (z.B. weil keine Namensbestimmung erfolgt):
    • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
    • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
    • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Eltern können diese dann von dem Krankenhauspersonal abholen):
      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Thaya
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Übergabe noch während des stationären Aufenthaltes):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Ybbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus kopiert und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Wiener Neustadt
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Zwettl
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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