Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Lenkberechtigung – Wiedererteilung

Allgemeine Informationen

Eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen ist möglich. Gründe für das Erlöschen können beispielsweise sein:

  • Fristablauf (z.B. Befristung bei den Klassen C1/C/D/D1)
  • Entziehung der Lenkberechtigung für mehr als 18 Monate
  • Verzicht

Hinweis

Bei einer Entziehung für 18 Monate oder weniger erfolgt in der Regel die formlose Wiederausfolgung des alten Führerscheins, sofern dieser nicht ungültig ist (z.B. Daten sind unleserlich, das Foto nicht mehr erkennbar).

Voraussetzungen

Notwendig ist ein ärztliches Gutachten, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.

Fristen

Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine erneute Führerscheinprüfung gemacht werden muss.

Wird der Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden – eine theoretische Fahrprüfung und die Fahrschulausbildung sind in der Regel nicht mehr notwendig.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • Erteilung der Lenkberechtigung: 60,50 Euro

Prüfgebühren und Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlagen

§ 10Abs 4 Führerscheingesetz (FSG)

Zum Formular

Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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