Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Lenkberechtigung für Quads und ATVs

Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
    • Leermasse von maximal 425 kg,
    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
    • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
    • aller Quads und ATVs.
  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

Achtung

Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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