Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen
Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.
Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- · eine Geburtsurkunde
- · einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung
Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.
Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:
- · den alten Reisepass bzw. Personalausweis
- · die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
- · ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
- · Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.
Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.
Checkliste Hochzeit
Auch bei einer Hochzeit werden Behördenwege notwendig. Unsere Checkliste soll eine Unterstützung im Hinblick auf die notwendigsten Amtswege bis zur Trauung darstellen.
Vor der Hochzeit:
- Alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung vorbereiten
- Klärung der Namensführung in der Ehe
- Bei Heirat im Ausland zuständiges österreichisches Standesamt kontaktieren
- Termin für die konfessionelle Trauung festlegen
- Gegebenenfalls Trauzeuginnen/Trauzeugen fragen und festlegen
- Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden
- Anmeldung zur Eheschließung
- Bei einer katholischen Trauung: Besuch eines Eheseminars
- Eventuell Ehevertrag abschließen
Nach der Hochzeit
Im Falle einer Namensänderung finden Sie eine Übersicht über alle notwendigen Schritte im Kapitel "Namensänderungen".
Achtung
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Tipp
Wer in Wien den Hauptwohnsitz hat und heiratet, kann bei Namens- und/oder Adressänderung gleichzeitig am Wiener Standesamt (→ Stadt Wien) eine Ummeldung (→ Stadt Wien) durchführen sowie einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis (→ Stadt Wien) beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion