Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Führerscheinbehörden in Österreich

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

In Führerscheinangelegenheiten (z.B. Ausstellung von Führerscheinduplikaten) sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate sowie die Landespolizeidirektionen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich zuständig.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Führerscheinbehörden können über folgenden Link abgerufen werden:

Führerscheinbehörde – Abfrage

Geben Sie entweder die Postleitzahl oder den Namen der betreffenden Gemeinde ein. Gibt es mehrere Orte mit derselben Postleitzahl, wählen Sie den richtigen Ort aus der Liste aus. Anschließend wird die für diesen Ort zuständige Behörde, deren Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Website angezeigt.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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