Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Snowmobiles/Jetboats

Allgemeines

Snowmobiles (Motorschlitten) sind motorisierte Maschinen, die auf Kufen fortbewegt werden und deren Motorkraft durch eine Kette übertragen wird. Eingesetzt werden sie als Arbeitsgerät für Forstarbeiterinnen/Forstarbeiter oder Transportmittel in Skigebieten, aber auch als Sportgeräte bei Wettbewerben.

Jetboats/Jet-Ski® (Wassermotorräder) sind relativ kleine Wasserfahrzeuge ohne Bordwand, die aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen. Der Hauptverwendungszweck ist der Wassersport.

Benützung

Die Inbetriebnahme von Snowmobiles ist nur auf privatem und abgesperrtem Gelände erlaubt.

Häufig werden in Skigebieten Events veranstaltet, bei denen das Fahren mit Snowmobiles unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird.

Für das Befahren öffentlicher Gewässer mit Jetboats gibt es in Österreich noch keine Regelungen – eine Inbetriebnahme von Jetboats ist nur auf privaten Gewässern möglich. Unter gewissen Umständen kann auch eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Alter

Unter den Teilnahmebedingungen dieser einschlägigen Events sind meist Altersangaben enthalten. Snowmobile fahren ist beispielsweise bereits ab 15 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 140 cm möglich. Als Passagierinnen/Passagiere mitfahren dürfen auch Jugendliche bzw. Kinder unter 15 Jahren.

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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