Reisepass im GemeindeServiceZentrum beantragen

Damit Sie sorglos in das Ausland reisen können, sollten Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mithaben. Ein Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ·         eine Geburtsurkunde
  • ·         einen Staatsbürgerschaftsnachweis (Kind oder Mutter)
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         gegebenenfalls eine Obsorge-Erklärung

Die Ausstellung ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gebührenfrei.

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen:

  • ·         den alten Reisepass bzw. Personalausweis
  • ·         die Heiratsurkunde oder den Nachweis für eine Namensänderung
  • ·         ein Passfoto (EU taugliches Passbild)
  • ·         Nachweis(e)/Urkunde(n) über akademische(n) Grad(e)

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.  Kindesmutter bzw. -vater, welche nicht verheiratet oder voneinander geschieden sind, brauchen einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsvergleich oder gegebenenfalls einen Obsorge-Beschluss o.ä.

Ab dem 12. Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke digital erfasst und am Chip im Reisepass gespeichert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir vor dem Gang in das GemeindeServiceZentrum bei uns anzurufen, um einen Nachmittagstermin (ab 14:00 Uhr) zu vereinbaren.

Englische Übersetzung des nationalen Führerscheins

Allgemeine Informationen

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum Lenken von Kraftfahrzeugen außerhalb des EWR. In einigen Ländern ist jedoch die Übersetzung des nationalen Führerscheins in die englische Sprache ausreichend.

Hinweis

Für Fahrten in den USA genügt grundsätzlich die englische Übersetzung des österreichischen Führerscheins. Allerdings wird empfohlen, sich dafür einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen, da dieser u.a. von manchen Mietwagenunternehmen verlangt wird.

Die Gültigkeit von Führerscheinübersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des Führerscheins gebunden, d.h. dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind nur wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein, sondern ausschließlich einheimische Landesdokumente akzeptieren, die dort aber leicht erhältlich sind.

Die Übersetzung des Führerscheins erfolgt direkt bei den Automobilklubs.

Zuständige Stelle

Die zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs: → ARBÖ, → ÖAMTC→ VCÖ

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Führerschein

Kosten

Die englische Übersetzung Ihres Führerscheins ist grundsätzlich kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Automobilklubs. Für Mitglieder der Automobilklubs ist die Übersetzung meist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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