Aktives Wahlrecht
Hinweis
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk wiederholt werden muss. Der Termin für die Wiederholungswahl war Sonntag, der 18. September 2016. Nähere Informationen zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hier findet sich das Endergebnis der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk.
Die Wiener Gemeinderatswahl und die Wiener Bezirksvertretungswahlen 2015 fanden gleichzeitig am 11. Oktober statt.
Bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk waren all jene Personen (aktiv) wahlberechtigt, die bereits bei der Wahl am 11. Oktober 2015 wählen durften. Das waren alle Österreicherinnen/Österreicher und nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen/nichtösterreichischen EU-Bürger, die
- bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und
- am Stichtag der Wahl, dem 4. August 2015,
- ihren Hauptwohnsitz im 2. Wiener Gemeindebezirk hatten und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren.
Beim Wahlgang am 11. Oktober 2015 wahlberechtigte Personen, die seit dem Stichtag ihren Hauptwohnsitz vom 2. Bezirk wegverlegt haben, waren nach wie vor im 2. Bezirk wahlberechtigt.
Ausführliche Informationen zum Wählen im Wahllokal und zum Wählen mit Wahlkarte bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Wahlwiederholung Bezirksvertretungswahl 2. Bezirk (Stadt Wien)
Rechtsgrundlagen
Wiener Gemeindewahlordnung 1996
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