Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Tirol am 25. September 2022
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Tirol am 25. September 2022.
Bei der Landtagswahl in Tirol am 25. September 2022 waren alle Personen wahlberechtigt,
- die spätestens am Wahltag, dem 25. September 2022, ihren 16. Geburtstag hatten und
- die am Stichtag (28. Juni 2022)
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in Tirol hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
Wahlberechtigt waren jedoch nicht nur Landesbürgerinnen/Landesbürger, sondern auch Tirolerinnen/Tiroler mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler"). Voraussetzung dafür ist, dass sie
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland ihren Hauptwohnsitz in Tirol hatten,
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht für Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler besteht grundsätzlich für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes, längstens aber für zehn Jahre.
Um wählen zu können müssen Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sein. Dies setzt einen entsprechenden Antrag an jene Gemeinde voraus, in der der letzte Hauptwohnsitz in Tirol bestanden hat.
Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler, die im Ausland wählen, benötigen für die Stimmabgabe – da nur die Briefwahl möglich ist – immer eine Wahlkarte. Diese muss grundsätzlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Mit dem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland kann zugleich beantragt werden, dass von Amts wegen eine Wahlkarte für die Teilnahme an jeder Landtagswahl, zu der das Wahlrecht besteht, zugestellt wird ("Wahlkarten-Abo").
An der Tiroler Landtagswahl 2022 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Tiroler Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
- Landtagswahl 2022 (→ Amt der Tiroler Landesregierung)
- Information für Auslandstiroler (→ Amt der Tiroler Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Tiroler Landtagswahlordnung 2017 (TLWO 2017)
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